Wie meine Wochenplanung für Sie aussehen kann:
Christoph Kallinich - Rechtsanwalt in Gotha
„Lassen Sie uns gemeinsam den richtigen
(Rechts-)Weg finden!“

Rechtsanwalt Christoph Kallinich

Um es kurz zu machen: Als Rechtsanwalt bin ich in Gotha persönlich für Sie da, wenn es darum geht, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Mein Anliegen ist es, Sie sowohl bei „klassischen Fällen“ zu beraten und zu vertreten als auch bei komplexen, Themen-übergreifenden Rechtsproblemen, die nicht von vornherein in die üblichen Schubladen passen.

Rechtsgebiete

Die folgenden Rechtsgebiete sind neben anderen von besonderem Interesse für mich:

Im Erbrecht geht es nicht nur um Geld, sondern ebenso auch um den Willen des Erblassers was nach seinem Tod mit seinem Vermögen geschehen soll und die berechtigten Erwartungen nach manchmal langjähriger Aufopferung. Meine Dienste beginnen bei der Beratung, wie Sie Ihre Vermögensangelegenheiten so regeln, dass es keinen Streit geben wird, über die rechtliche Prüfung, ob Ihnen Rechte am Nachlass zustehen bzw. Ihnen oder dem Nachlass gegenüber erhobene Forderungen begründet sind, bis hin zur gerichtlichen Vertretung, um Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Wie Sie meiner Beispielswochenübersicht entnehmen können, gibt es vielfältige, teils sehr exotische Erscheinungsformen des Erbrechts in meiner täglichen Arbeitspraxis. In jedem Fall gilt, dass ich Sie auf Ihrem Weg begleite.

Die weitaus häufigste Aufgabe in diesem Rechtsbereich betrifft die Kündigung bzw. die Frage ob sie einer gerichtlichen Prüfung standhält. Aber auch teils kuriose Ausnahmefälle beschäftigen mich, wie Sie meiner exemplarischen Wochenübersicht entnehmen können. Gerade im Arbeitsrecht beginnt meine Arbeit schon im Vorfeld eines Arbeitgeber-Arbeitnehmerverhältnisses bei der Erstellung oder Prüfung des Arbeitsvertrags.

Herausforderungen im bestehenden Arbeitsverhältnis müssen nicht immer durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses geregelt werden, so stehen dem Arbeitgeber zahlreiche Instrumente wie bspw. Abmahnung, Vertragsstrafe oder Lohnersatzanreize zur Verfügung, Arbeitnehmer haben ein Anrecht auf Schutz gegen Mobbing durch Kollegen, Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz und Fortbildung. Im persönlichen Gespräch erörtern wir Ihre Ziele und finden den optimalen Rechtsweg für eine interessengerechte Lösung.

Das Mietrecht betrifft oftmals mit der privaten Wohnung einen Lebensmittelpunkt. Dabei können sich Probleme vielseitig manifestieren, sei es mit einem Mangel an der Mietsache selbst, mit den Zahlungspflichten über Abrechnungsfragen bis hin zur schwierigen Trennung der Parteien. Neben den klassichen Fragen von Kündigung wegen Zahlungsrückstand und Eigenbedarf kommen in der modernen Gesellschaft auch immer öfter Haftungs- und Abwicklungsfragen im Mehrseitigen Mietverhältnis auf: Ein Partner verlässt die gemeinsame Wohnung oder soll dies tun, aber der Vermieter möchte weiterhin von beiden die Miete.

Beim Mietrecht bin ich also Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um Ihren Mietvertrag für eine Wohnung, ein Geschäftslokal, Ihre Garage, Film-DVDs und ähnliches, beginnend bei der Vertragsanbahnung, über die Ausübgung der Rechte von Mieter und Vermieter im bestehenden Mietverhältnis, wie Mietminderung, Mangelbeseitigung, Mieterhöhung usw., bis hin zur Abwicklung, wie Räumungsklage oder Klage auf Herausgabe der Mietkaution.

Zivil- oder Privatrecht ist eine Sammelbezeichnung für alle Streitigkeiten, die nicht strafrechtlich oder öffentlich-rechtlich sind. Dies reicht von Mietrecht über Kaufrecht, Verbraucherrecht, Recht von Vereinen, Gesellschaftsrecht, Kredit- und Darlehensrecht bis hin zu Grundstücksrecht oder Schadensersatzrecht.

Im Strafrecht ermittelt die Staatsanwaltschaft mit der Polizei gegen einen mutmaßlichen Täter.

Im öffentlichen Recht geht es um die Beziehung des Bürgers gegen staatliche Behörden.

Bevor Sie nun lange grübeln, welchem Rechtsgebiet ihr Anliegen zuzuordnen ist, wählen Sie den kurzen Weg, nehmen Kontakt zu mir auf und schildern mir unverbindlich Ihr Anliegen. In meiner Beispielswoche finden Sie Donnerstag und Freitag einige Beispiele für häufige Zivilrechtssachverhalte.

Soweit ich Ihren Fall nicht übernehme, werde ich Ihnen gerne kompetente Kollegen empfehlen, deren Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkt zu Ihrem Anliegen passt.

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Die Leistungen

Gern bin ich Ihr Ansprechpartner für folgende Leistungsbereiche und deren Kombinationen:

Sie haben ein Problem und wollen wissen, wie Sie sich verhalten sollen. Gemeinsam besprechen wir den Sachverhalt und arbeiten Ihre Ziele heraus. Mit der rechtlichen Würdigung analysiere ich für Sie, ob und welche Möglichkeiten es gibt, um Ihre Ziele zu erreichen.

Bei der Umsetzung stehe ich Ihnen zur Seite.

Arbeitsverträge, Mietverträge, Erbverträge, wann immer das Verhältnis zwischen 2 oder mehr Parteien der Regelung bedarf setze ich den Vertrag auf, der eine sichere Vertragsumsetzung ermöglicht und im Streitfall Ihre Ziele konsequent sichert.

Im Mahnverfahren verfolgen Gläubiger ihre offenen Rechnungen. Ich unterstütze Sie bei diesem gerichtlichen Verfahren, dass kostengünstig und schnell zu einem Vollstreckbaren Titel, dem sogenannten Vollstreckungsbescheid führen kann. Kommt es aus welchen Gründen auch immer dazu, dass jemand eine unberechtigte Forderung gegen Sie geltend macht, unterstütze ich sie selbstverständlich bei der Abwehr.

Von außergerichtlicher Vertretung spricht man, wenn ich zunächst ohne Hilfe des Gerichts mit anwaltlichem Schreiben an den Gegner herantrete. Ich kann die Rechtslage darlegen und auch in tatsächlicher Hinsicht etwaige Missverständnisse auflären, um eine gütliche Erledigung zu erreichen.

Bei Gerichtsverfahren, kann man zwischen solchen mit Anwaltszwang und solchen ohne unterscheiden. Anwaltszwang herrscht beispielsweise vor den ordentlichen Landgerichten und den Landesarbeitsgerichten. Hier muss ich Ihr Anliegen vortragen, da der Gesetzgeber zu Ihrem Schutz anwaltliche Beratung und zum Schutz der Gerichte vor dem Aufwand ungefilterten Vortrags von Kläger und Beklagtem vorgeschrieben hat. In anderen Gerichtsverfahren wie beispielsweise vor dem Amtsgericht, dem Nachlassgericht oder dem Arbeitsgericht könnten Sie sich auch selbst vertreten, die juristische Ausbildung verschafft mir aber die Fähigkeit Fehler zu vermeiden, die der juristische Laie nicht oder erst zu spät erkennt.

Auch wenn keine Anwaltspflicht besteht, zeigt die Praxis, dass Ihnen die Zuziehung eines Rechtsanwalts ein Gefühl von Sicherheit im unbekannten Bereich von Recht und Gesetz und auch in der manchmal sehr förmlichen oder einschüchternden Situation vor dem Richter gewährt.

Oft sind juristische Streitigkeiten zwischen Verwandten nur die Manifestation tiefer liegender Probleme im zwischenmenschlichen Bereich. Am runden Tisch können diese Probleme angesprochen werden, manchmal kann unter der Moderation eines Außenstehenden ein erster Schritt zur Bewältigung dieser Probleme erfolgen. Mit dem Ansatz zur Lösung dieser Schwierigkeiten, kann sich auch ein Lösungsweg für die rechtlichen Probleme ergeben.

Lassen Sie uns gemeinsam den richtigen (Rechts-)Weg finden!

Rechtsanwalt Christoph Kallinich

2005 bis 2010
Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen
2007
Heirat, mittlerweile 2 Kinder
2010
Studienabschluss 1. Staatsprüfung (Staatsexamen) bereits im „Freischuss“
2010
Verleihung des Titels „Diplom Jurist“
2010 bis 2012
Rechtsreferendariat beim Freistaat Thüringen: Landgericht Mühlhausen, Amtsgericht Sondershausen, Staatsanwaltschaft Mühlhausen, Landratsamt Gotha (Sozialamt, Kommunalaufsicht), Finanzamt Erfurt, Rechtsanwaltskanzlei Tillmann in Gotha.
08.11.2012
Abschluss des Referendariats mit der 2. Staatsprüfung (2. Staatsexamen)
14.01.2013
Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Rechtsanwalt Christoph Kallinich
Christoph Kallinich, Rechtsanwalt in Gotha (Thüringen)
Moßlerstr. 19 - 99867 Gotha - info@ra-kallinich.de - Tel.: 03621 / 450 240
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